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Idealtypischer Prozess

Im Folgenden soll das Betriebspraktikum im Rahmen des Fa­ches Wirtschaft und Recht nä­her dargestellt werden. Zahlrei­che Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Mein Prak­tikum.“

Empfehlenswert ist die Durchführung des Betriebspraktikums während des Schuljahres. Dadurch besteht genügend Zeit für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Prak­tikums. Die Dauer des Praktikums sollte mindestens eine Wo­che betragen.

 

Nachbereitungsphase

Vorbereitungsphase

  • ggf. Elternabend
  • Unterricht: Anschreiben, Lebenslauf etc
  • Individuelle Praktikumssuche und Bewerbung (ggf. Unterstützung durch Schule)

Durchführungsphase

  • ggf. Kommunikation zwischen Praktikant und Lehrkraft, zwischen Betreuer/-in im Betrieb und Lehrkraft
  • Besuch des/der Praktikanten/-in im Betrieb durch die Lehrkraft

 

 

Die Vorbereitungsphase beginnt zu Schuljahresbeginn mit der Terminierung des Prakti­kums. Wesentliche Informationen werden den Eltern in einem Informationsschreiben mitge­teilt. Ggf. erfolgt zudem ein Elternabend. Im Unterricht werden den Schülerinnen und Schü­lern grundlegende Informationen zur Bewerbung und Praktikumssuche vermittelt. Anschlie­ßend begeben sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig und eigenverantwortlich auf die Suche nach einem Praktikumsplatz und verfassen hierfür ein Bewerbungsschreiben. Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, sich bei der Wahl des Praktikumsplat­zes nicht vom Gesichtspunkt der Bequemlichkeit (z. B. familiäre Beziehung), sondern von der tatsächlichen Interessenslage leiten zu lassen.

Die selbstständige Praktikumssuche stellt für die Schülerinnen und Schüler eine Herausfor­derung dar, weshalb im Einzelfall eine Unter­stützung durch Schule, Eltern oder Alumni notwendig ist. Zahlreiche Hilfen zur Prakti­kumssuche finden die Schülerinnen und Schüler auch im Internet. Die Lehrkraft weist die Schülerinnen und Schüler auf geeignete Internetseiten wie z. B. das Sprungbrett Bay­ern hin.

Die Lehrkraft bespricht vor dem Praktikum im Unterricht zudem Vorstellungen und Erwartun­gen, die sowohl auf Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Schule als auch auf Seiten der Betriebe bestehen. Das Praktikum soll für die Schülerinnen und Schüler eine ge­winnbringende Erfah­rung werden. Um den Schülerinnen und Schülern das Sammeln und Ordnen ihrer Erfahrungen im Praktikum zu erleichtern sowie deren Blick auf das Berufsfeld im Praktikumsbetrieb zu schärfen, werden vorher im Unterricht Leitfragen erarbeitet, die der Beruflichen Orientierung dienen, z. B. Was ist das Besondere an dem Berufsfeld? Welche Qualifikation ist für den Beruf erforderlich? Passt das Berufsfeld zu meinen Stärken, Interessen und Neigungen? Ist das Berufsfeld mit meiner Lebensvorstellung im Hinblick auf Arbeitszeiten, Reisetätigkeit, Einkommen usw. zu vereinbaren? Im Hinblick auf den Fachunterricht in „Wirtschaft und Recht“ sollten sich die Schülerinnen und Schüler auch mit wirtschaftlichen Fragen zum Praktikumsbetrieb beschäftigen, z. B. Was ist das genaue Geschäftsgebiet (Branche) des Praktikumsbetriebs? Welche Rechtsform hat der Praktikumsbetrieb? Wer sind die Wettbewerber? Wie ist die wirtschaftliche Situation (Ge­schäftszahlen)? Wie viele Mitarbeiter sind beschäftigt? Die Lehrkraft weist die Schülerin­nen und Schüler zudem auf angemessenes Verhalten im Betrieb hin und verdeutlicht ihnen, dass die betrieblichen Arbeitsvorschriften und Anweisungen einzuhalten sind.

In der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler idealtypisch aktiv im Betrieb mit. Sie erhalten zudem von den Beschäftigten im Betrieb Informationen und machen durch abwechselnde Tätigkeiten vielfältige Beobachtungen. Hierüber machen sie sich schriftliche Aufzeichnungen im Hinblick auf den anzufertigenden Praktikumsbericht. Die für das Betriebspraktikum verantwortliche Lehrkraft besucht Schülerinnen und Schüler während des Praktikums im Betrieb. Hierzu kann sie in angemessen Umgang von der Schule vom Unterricht freigestellt werden. Durch die Besuche im Betrieb erhält die Lehrkraft direkte Rückmeldung von den Schülerinnen und Schülern und ggf. auch von den Betreuern/-innen im Betrieb.

Das wichtigste Element der Nachbereitungsphase ist das Verfassen eines Praktikumsbe­richts. In diesem sollten die Leitfragen (s. oben) beantwortet, die von den Schülerinnen und Schü­lern durchgeführten Tätigkeiten erfasst werden sowie eine Reflexion erfolgen. V. a. letztere ist von großer Bedeutung, weil die Schülerinnen und Schüler hier reflektiert begrün­den sollen, inwieweit sich ihre im Vorfeld bestehenden Erwartungen bestätigt haben und ob sie sich nach dem Absolvieren des Praktikums vorstellen können, in diesem Berufsfeld spä­ter zu arbeiten. Der Praktikumsbericht kann im Fach Wirtschaft und Recht als kleiner Leis­tungsnachweis gewertet werden (§ 23 Abs. 2 Satz 1 GSO). Wichtig ist, dass die formalen und inhaltlichen Anforderungen den Schülerinnen und Schülern bereits vor Beginn des Prak­tikums bekannt sind. Die Nachbereitung des Praktikums erfolgt weiter im Rahmen des Unter­richts im Fach Wirtschaft und Recht. Hierzu können in Form von Wandplakaten oder Prä­sentationen allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse die Ergebnisse und Eindrücke von den Praktikumsbetrieben zur Verfügung gestellt werden.