Die/Der KBO als Bindeglied zum außerschulischen Netzwerk
Berufliche Orientierung findet nicht nur in Schulen statt. Gemäß § 33 SGB III ist sie gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Der Beitrag der Agenturen ist in der KMBek Az. III 6-5 S 5305. 15-6.975 vom 18. Juli 2006 auf Grundlage der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit am 15. Oktober 2004 beschlossenen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung geregelt. Hierzu gehören beispielsweise die allgemeine Studien- und Berufsberatung, individuelle Beratungsgespräche und das Berufsinformationszentrum (BIZ).
Zudem stehen den Schulen die Staatliche Schulberatung, der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT im Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V. (bbw), die Bayerischen Handwerkskammern (HWK), die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), die Bayerischen Industrie- und Handelskammern mit verschiedenen, hilfreichen Angeboten zur Seite. Nicht zuletzt bieten die Studienberatungsstellen der Hochschulen sowie regionale Unternehmen passgenaue Kooperationsmöglichkeiten.
Die/Der KBO ist das Bindeglied zwischen dem innerschulischen Netzwerk und den externen Kooperationspartnern. Sie/Er leitet die Koordinierungsgruppe aus Schulleitung, Beratungslehrkraft, Stufenbetreuern, dem Fachbetreuer Wirtschaft und Recht, Eltern- und Schülervertretern, Vertretern der Bundesagentur für Arbeit und weiteren externen Partnern. Sie/Er initiiert und pflegt den Kontakt zu den externen Partnern.